Haustüre im Mehrfamilienhaus Nachts abschließen oder nicht??

Viele Hausordnungen verpflichten die Bewohner, abends die Haustür abzuschließen. Dieses Gebot führt jedoch dazu, dass im Notfall die Bewohner und Gäste nicht ungehindert fliehen, beziehungsweise dass Rettungskräfte nicht schnell ins Gebäude gelangen können.

Die Gerichte sind sich uneins, ob das Sicherheitsgefühl der Bewohner mehr wiegt als das Gebot, die Haustür als wichtigen Fluchtweg rund um die Uhr zugänglich zu lassen. Darauf weist der Immobilienverband IVD West hin.

Der Verband rät, eine solche Regelung nicht in die Hausordnung zu schreiben.
Ausnahme: wenn es neben der Haustür eine andere Fluchtmöglichkeit gibt,
etwa über eine Hof- oder Gartentür. Oder wenn die Haustür mit einem Panikschloss versehen ist.

Denn eine feste Schließregel widerspricht dem so genannten vorsorglichen Brandschutz, wie er in den Landesbauordnungen
festgeschrieben ist. Dieser sieht vor, dass bei Brand oder anderen Panikausbrüchen zum einen die Bewohner schnell aus ihrem Gebäude kommen sowie dass andererseits Rettungskräfte problemlos ins Haus gelangen. „Eine Hausordnung, die festlegt, die Haustür zwischen 22 und sechs Uhr morgens abzuschließen, untergräbt hingegen diese Brandschutzvorsorge,“ unterstreicht Dr. Hans Reinold Horst, der als Rechtsanwalt in Hannover und Solingen tätig ist. Selbst wenn einige Gerichte urteilten, dass die Mieter dazu verpflichtet sein können, nachts die Haustür zu verriegeln, widerspreche dies dem Brandschutzgebot, so der Mietrechtsexperte (Amtsgericht Frankfurt/Main, Az: 33 C 1726/04 – 13, Landgericht Göttingen, Az: 5 S 15/85).

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Panikschloss oder Notfallkasten

Abhilfe kann ein Panikschloss beziehungsweise ein Notfallkasten im Hausflur schaffen. Bei einem Panikschloss genügt ein leichter Schlag mit der Hand auf die Türklinke, um das Schloss zu entriegeln und die Tür zu öffnen. Diese Funktion ist an der Innenseite der Haustür angebracht; der nachträgliche Einbau eines solchen Schlosses kostet je nach Anbieter inkl. Arbeitszeit ca. ab 200 – 300 Euro bei normalen Türen (Nicht bei  Mehrfachverriegelungen) . Auf der Außenseite der Tür ist ein üblicher Knauf installiert.

Alternativ kann im Flur in der Nähe der Haustür ein Notfallkasten
angebracht werden, in dem ein Haustürschlüssel hinterlegt ist. Dieser muss gut sichtbar und mit einer Notbeleuchtung versehen sein. Wenn es beispielsweise zu einem Wohnungsbrand kommt, dann müssen die Bewohner und Gäste diesen Schlüssel rasch finden, um damit die Haustür öffnen zu
können.

Diese beiden Vorsichtsmaßnahmen verbessern jedoch lediglich die Flucht nach draußen. Für Rettungskräfte bleibt es unverändert schwierig, ins Gebäude zu gelangen

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